Gutachten

„Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge.”

Arthur Schopenhauer

Mehr als bloße Einwertung:

Die fundierte Einschätzung eines Sachverständigen

Was ist eine Immobilie wert? Wir unterscheiden hierbei zwischen der

  • reinen üblich angebotenen Einwertung (dieser Service ist bei Auftragserteilung für den Verkäufer kostenlos!)
  • und der Erstellung eines Sachverständigen-Gutachten.

Eine Einwertung findet aus allen marktrelevanten Daten einen Markt- oder auch Schätzwert Ihrer Immobilie. Es erfolgt keine schriftliche Ausarbeitung.

Ein regelgerechtes Gutachten wird durch einen Sachverständigen erstellt und schriftlich ausgearbeitet (kostenpflichtig). Die Antwort auf diese Frage ist nicht nur für Kauf- und Verkaufsabsichten wichtig, sie spielt auch eine Rolle bei Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten, sowie bei der Kreditvergabe der Banken und sonstigen Immobilienfinanzierern.

Gutachten können helfen bei:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Entscheidungen in Kapitalanlagen
  • Scheidungen (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Beleihungswertermittlung
  • Versicherungswertermittlung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensaufstellung
  • Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
  • Zwangsversteigerungen
  • Steuerliche und bilanzielle Anlässe (z.B. Entnahmen, Auflösung von stillen Reserven)
  • Mieterhöhungsverfahren
  • Erbbauzinsanpassung
  • Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung

Was wird für die Erstellung eines Gutachtens benötigt?

  • „Nota simple informativa” (erhältlich beim „Registro de la propiedad”)
  • „Plano del área” (erhältlich beim „Catastro”)
  • „Plano de obra” (erhältlich beim „Ayuntamiento”)