#finanzen
Tipp vom Fachmann
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Evelyn Roth

Maklerin

Nebenkosten des Grunderwerbs nicht vergesssen

Viele Käufer denken bei Ihrer Finanzplanung zu spät an die Nebenkosten des Grunderwerbs. KARMA IMMOBILIEN unterstützt sie bei der Einplanung dieser Kosten.

Übertragungssteuer

Grundsätzlich wird beim Kauf einer Mallorca-Immobilie

  1. die spanische Mehrwertsteuer IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) oder
  2. die Übertragungssteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) fällig, die der deutschen Grunderwerbssteuer entspricht. Jedoch immer nur eine der genannten Steuern, denn Sie schließen sich wechselseitig aus.

Beim Kauf von einem Unternehmen (z.B. Bauträger) ist – wie auch in Deutschland – IVA (Mehrwertsteuer) zu zahlen. Die IVA wird beim Kauf direkt an den Verkäufer gezahlt. (WICHTIG: Der Verkäufer muss eine Rechnung mit ausgewiesener IVA stellen) Der allgemeine IVA-Satz beträgt 21 %, der reduzierte IVA-Satz beträgt 10 %.

Wann der allgemeine und wann der reduzierte IVA-Steuersatz fällig wird:

  • 21 % allgemeine IVA bei Kauf von unbebauten Grundstücken auf Mallorca
  • 10 % reduzierte IVA bei Kauf von Wohnungen oder Häusern auf Mallorca

Neben der IVA fällt zusätzlich 1,2 % Dokumenten-Steuer an, die AJD (Actos Jurídicos Documentados).  Beim Kauf von einer Privatperson ist ITP (ähnlich der deutschen Grunderwerbssteuer) zu zahlen.

Für die Balearen gelten seit dem 1. Januar 2013 folgende ITP-Steuersätze:

  • Bis zu einem Kaufpreis von 400.000 €: 8 % des Kaufpreises
  • Ab einem Kaufpreis von 400.000,01 € bis 600.000 €: 9 % des Kaufpreises
  • Ab einem Kaufpreis von 600.000,01 €: 10 % des Kaufpreises

Quellensteuer des Verkäufers (retención)

Wird von einem Nicht-Residenten-Verkäufer erworben, ist der Käufer verpflichtet, 3 % des vereinbarten Kaufpreises einzubehalten und als Steuervorauszahlung des Verkäufers beim Finanzamt einzuzahlen. Hintergrund: auch ein Nicht-Residenter muss den möglicherweise erzielten Gewinn im Rahmen einer Einkommessteuererklärung versteuern.

Wertzuwachssteuer (plus valía)

Die Wertzuwachssteuer ist eine Gemeindesteuer und besteuert den Wertzuwachs des Grund und Bodens (nicht den des Aufbaus) seit der letzten Übertragung. Entsprechend ist diese Steuer bei Eigentumswohnungen auf Mallorca eher gering. Die Höhe der Steuer wird durch die Gemeinde-Satzung definiert. Es empfiehlt sich eine Anfrage bei der Gemeinde – vor Vertragsschluss (kann auch über internet erfolgen) – zu stellen. Diese Steuer muss per Gesetz vom Verkäufer Der Mallorca-Immobilie getragen werden. Gelegentlich gibt es den Versuch, sie dem Käufer der Mallorca-Immobilie aufzubürden. Es empfiehlt sich daher, eine ausdrückliche vertragliche Regelung zur Zahlung dieser Steuer in den Kaufvertrag der Mallorca-Immobilie aufzunehmen.

Neu ist, dass auch der Käufer verpflichtet ist, der Gemeinde eine Kopie des notariellen Kaufvertrages der Mallorca-Immobilie vorzulegen. Um sicherzustellen, dass der Verkäufer seiner Zahlungsverpflichtung auch nachkommt (denn tut der das nicht haftet der Käufer!) sollte man den errechneten Betrag der plus-valía im Rahmen der Kaufpreiszahlung einbehalten.

Notar- und Grundbuchkosten

Für Notare und Eigentumsregistereintragungen gibt es eine Gebührenordnung, die Gebühren in Abhängigkeit vom Wert der Mallorca-Immobilie vorschreibt. Bei einem Kauf betragen die Notar- und Registerkosten ca. 1 % des Kaufpreises.